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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für den Verkauf und die Lieferung von Konzeptions- und Programmierleistungen, für die Nutzungsbewilligungen bzw. Lizenzvereinbarungen von Softwareprodukten, sowie die Vermietung von Software- und Hardwareprodukten.

Ausgabe 01.04.2025

§ 1 GELTUNGSBEREICH, ANWENDUNG DER AGB

(1) Die MOJOE Systems OG, in Vorderlimberg 42, 9413 St. Gertraud, mit der Firmenbuchnummer FN500441v (nachfolgend „MOJOE Systems“) wurde am 20.10.2018 durch Ing. Michael Movia und DI Wolfgang Jöbstl auf der Basis eines Gesellschaftsvertrags vom 13.06.2018 als Offene Gesellschaft OG gegründet. Ort der Gewerbeberechtigung ist Vorderlimberg 42, 9413 St. Gertraud.

Gewerberechtlicher Geschäftsführer / Managing Director

DI (FH) Wolfgang Jöbstl

Phone +43/677/631 385 80

E-Mail wolfgang.joebstl@mojoe-systems.at

Geschäftsführer / Executive Director

Ing. Michael Movia

Phone   +43/677/631 385 81

E-Mail michael.movia@mojoe-systems.at

(2) Gegenstand der OG ist Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie anzubieten. Dazu zählen zum Beispiel als System- und Software- Anbieter, die Herstellung, die Konzeption, der Vertrieb und die Vermietung von Software- und Hardwareprodukten, sowie die Tätigkeiten aufgrund von Kundenaufträgen, die der Lösung von Anforderungen der Auftraggeber mit Informations- und Kommunikationssystemen dienen.

(3) Die Schwerpunkte unserer Softwarepakete liegen in den Geschäftsfeldern der Kursverwaltung / Stundenverwaltung, dem Verleih- und dem Verkaufsgeschäft, sowie im ONLINE Buchungs- und Verwaltungsbereich mit einem oder mehreren online verwalteten Standorten. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Softwarepakete liegt in den Geschäftsfeldern der Gastronomie, im Verkauf und in der Vermietung bzw. dem Verleih von Eventmanagement- und Ordermanagement Software, Apps und Hardware.

(4) Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, MOJOE Systems stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Angebot von MOJOE Systems unter Verweis auf eigene abweichende Vertragsbedingungen annimmt und MOJOE Systems dem nicht widerspricht. Auch wenn MOJOE Systems auf ein (ggf. elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung derartiger Bedingungen des Kunden wird schon jetzt widersprochen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

(5) Diese AGB finden auf sämtliche von MOJOE Systems angebotenen Leistungen, Produkte und Dienstleistungen Anwendung.

§ 2 GEGENSTAND DER LEISTUNG, ADRESSAT

(1) Gegenstand der von MOJOE Systems angebotenen Leistung sind die Softwarepakete in ihrer jeweils mit dem Kunden vereinbarten Version; diese können, je nach Bedarf z.B. SKARES Module, App Erweiterungen, Statistik Module, EVOS oder Hardwarekomponenten beinhalten, (gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen“).

(2) Gegenstand eines Auftrages kann sein:

– Ausarbeitung von Konzepten

– Global- und Detailanalysen

– Erstellung von Individualprogrammen bzw. Individualsoftware

– Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen

– Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

– Erwerb von Lizenzrechten

– Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)

– Telefonische Beratung und Betreuung

– Programmwartung / Servicepauschale

– Erstellung von Programmträgern

– Sonstige Dienstleistungen

(3) Die Datensicherung ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen. Der Kunde bleibt für die Sicherung von Daten und Inhalten, die er, seine Mitarbeiter oder sonst für ihn handelnde Dritte in unsere Systeme eintragen und hochladen oder dort erstellen (nachfolgend „Kundendaten“), zu jeder Zeit selbst verantwortlich und wird diese selbst und regelmäßig mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns herunterladen und sichern. Der Kunde wird die Datensicherungen so verwahren, dass ihm ein jederzeitiger Zugriff auf diese möglich ist und er auf diese unabhängig vom Systemzugriff zugreifen kann. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet MOJOE Systems nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Ausarbeitung individueller Konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Anforderungen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. Alle Lösungen, individuellen Konzepte, Softwareerweiterungen und neuen Funktionalitäten bleiben Eigentum von MOJOE Systems und können jederzeit in die Standardsoftware übernommen werden.

(5) Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

(6) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

(7) Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

(8) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

(9) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

(10) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

(11) Die Leistungen von MOJOE Systems richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. MOJOE Systems behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen (z.B. durch Abfrage der Umsatzsteuer-ID).

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages für den Verkauf bzw. die Nutzung von Software- und / oder Hardwarepaketen, ist die Legung eines Angebotes durch MOJOE Systems – inklusive Softwarelizenzen und Lizenzbestimmungen bzw. Mietvereinbarungen – auf Basis einer vorangegangenen Besprechung der Kundenanforderungen bzw. des gewünschten Liefer- und Leistungsumfangs des Kunden.

(2) Um einen möglichen Vertragsabschluss zu erreichen, ist auf Basis des durch MOJOE Systems gelegten Angebotes vom Kunden eine Bestellung für den im Angebot definierten Liefer- und Leistungsumfang in schriftlicher Form zu erstellen.

(3) Wenn eine Bestellung des Kunden einlangt, muss diese in schriftlicher Form mit einer Auftragsbestätigung gegengezeichnet werden. Alle Aufträge und Vereinbarungen bzw. Auftragsbestätigungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer MOJOE Systems schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden.

(4) Die Vertragsannahme in der Form einer Auftragsbestätigung erfolgt mittels gesonderter E-Mail, welche die Vertragskonditionen einschließlich dieser AGB enthält. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen für den Kunden durch MOJOE Systems erfolgt nicht. 

§ 4 LIZENZVERTRAG, LAUFZEIT, BEENDIGUNG

(1) Der Lizenzvertrag in der vereinbarten Variante laut abgestimmten Preis Schema wird zwischen dem Kunden und MOJOE Systems auf unbestimmte Dauer geschlossen.

(2) Eine Reduzierung oder Aufstockung (Anzahl Arbeitsplätze) des Lizenzumfangs kann vom Kunden jederzeit in schriftlicher Form angefordert werden. Eine Aufstockung kann auch innerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraums, mit anteilsmäßigen Kosten für den restlichen Abrechnungszeitraum erfolgen. Eine Frist für die Reduzierung beträgt 60 (sechzig) Tage zum Ende des Abrechnungszeitraums, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten vereinbarten Leistungspakets mit dem vereinbarten Abrechnungszeitraum.

(3) Eine ordentliche Kündigung eines Lizenzvertrags kann durch beide Parteien jederzeit in Textform ohne Begründung erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 90 (neunzig) Tage zum Ende des Abrechnungszeitraums, jedoch endet der Vertrag frühestens zu dem Zeitpunkt der Beendigung des letzten vereinbarten Leistungspakets mit dem vereinbarten Abrechnungszeitraum.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aus Sicht von MOJOE Systems liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde:

a. mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug befindet und diesen auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 (dreißig) Tage beträgt, hin nicht unverzüglich beendet,

b. der Kunde gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz (2), (3) oder § 10 Absatz (3) verstößt und den Verstoß auf Abmahnung durch MOJOE Systems hin nicht unverzüglich abstellt oder

c. der Kunde sich entgegen § 3 Absatz (1) nicht in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB registriert hat.

(5) Bei Beendigung eines Lizenzvertrags erlischt auch jegliches Nutzungsrecht durch den Kunden auf die erworbene Software. Eine Kostenrückerstattung durch MOJOE Systems ist ausgeschlossen.

§ 5 MIETVERTRAG, LAUFZEIT, BEENDIGUNG

(1) Der Mietvertrag wird zwischen dem Kunden und MOJOE Systems für die vereinbarte Dauer und zu den vereinbarten Konditionen geschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aus Sicht von MOJOE Systems liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde

a. mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug befindet und diesen auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 (dreißig) Tage beträgt, hin nicht unverzüglich beendet,

b. der Kunde gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz (1), (2) und (4) oder § 10 Absatz (3) verstößt und den Verstoß auf Abmahnung durch MOJOE Systems hin nicht unverzüglich abstellt oder

c. der Kunde sich entgegen § 3 Absatz (1) nicht in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB registriert hat.

§ 6 PREISE UND BEZAHLUNG

(1) Preise für Leistungspakete richten sich nach den dort genannten Konditionen. Dabei gilt, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt:

a. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, externe Festplatten, Sticks, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

b. Bei (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

c. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

d. Preise, die sich auf in einem bestimmten Zeitraum lizenzierte Leistungen beziehen, sind jeweils zu Beginn dieses Zeitraumes fällig.

e. Relevant für die Einhaltung von Zahlungszeitpunkten und Fristen ist die Gutschrift des jeweiligen Betrags auf dem von MOJOE Systems angegebenen Bankkonto.

f. Rechnungen von MOJOE Systems sind jeweils ohne Abzug binnen 2 (zwei) Wochen zu begleichen.

g. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Zahlungsverzug kann MOJOE Systems unbeschadet seiner weiteren Rechte Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz (2) BGB berechnen. Maßgeblich für die Verzugsberechnung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem von MOJOE Systems angegebenen Bankkonto.

§ 7 VERFÜGBARKEIT DER SYSTEME UND LEISTUNGSORT

(1) Die Verfügbarkeit der SYSTEME bestimmt sich wie folgt:

a. MOJOE Systems wird die notwendigen Wartungsarbeiten am SYSTEM und an der Datenbank jeweils in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr (oder nach Vereinbarung mit dem Kunden zu einer anderen Zeit) gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet zeitweise nicht erreichbar sein.

b. MOJOE Systems stellt das SYSTEM und die Datenbank mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99% pro Kalenderquartal zu Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

d. MOJOE Systems wird den Kunden auf geplante Servicearbeiten, welche die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 10 (zehn) Minuten andauern, jeweils mindestens 4 (vier) Stunden im Voraus per E-Mail oder telefonisch aufmerksam machen.

(2) Übergabepunkt der Leistungen von MOJOE Systems ist die Installation des SYSTEMS und der Datenbank mit abschließenden Tests.

§ 8 ÄNDERUNG VON DIENSTEN, UPDATES

Im Interesse aller Kunden ist MOJOE Systems stets bemüht, die SYSTEME zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um so deren Nutzen für seine Kunden fortlaufend zu erhöhen. MOJOE Systems behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, die SYSTEME während der Vertragslaufzeit weiter zu entwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen kann MOJOE Systems z.B., das Frontend in seinem Erscheinungsbild verändern sowie Funktionalitäten modifizieren, hinzufügen und entfernen sowie Designs, Eingabemasken und weitere Bestandteile von Front- und Backend anpassen (zusammenfassend „Systemupdates“). Ein kundenseitiger Anspruch auf Systemupdates besteht ebenso nicht, wie ein Anspruch auf Weiternutzung einer bestimmten Version des SYSTEMS. Der Kunde kann aus durchgeführten Plattformupdates keine Ansprüche gegen MOJOE Systems ableiten, soweit durch Systemupdates von ihm gebuchte Funktionalitäten nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden und er dadurch im Rahmen der Systemnutzung keine unzumutbaren Nachteile erleidet.

§ 9 PFLICHTEN BEI DER NUTZUNG DER SOFTWARE BZW. KUNDEN-LOGINS

(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung ein sicheres Zugangspasswort zu seinem SYSTEM-Login zu wählen. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinschreibung, sowie Sonderzeichen und nummerische Zeichen.

(2) Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem SYSTEM-Login geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unberechtigte durch Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Werden dem Kunden missbräuchliche Zugriffe auf seine Zugangsdaten oder auf seinen SYSTEM-Login bekannt oder begründen Tatsachen einen diesbezüglichen Verdacht, so hat er MOJOE Systems unverzüglich hierüber zu unterrichten.

(3) Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend „Mitarbeiter“) Mitarbeiterzugänge zu seinem SYSTEM gemäß den von ihm gebuchten Leistungspaketen anzulegen. Vertragspartner von MOJOE Systems bleibt dabei einzig der Kunde. Eine vertragliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern und MOJOE Systems wird nicht begründet.

(4) Der Kunde haftet gegenüber MOJOE Systems für das Verhalten der Mitarbeiter, welchen er die Zugänge zu seinem SYSTEM-Login einräumt. Verstöße gegen Kundenpflichten aus diesen AGB durch solche Mitarbeiter werden dem Kunden zugerechnet. Er ist MOJOE Systems gegenüber dafür verantwortlich, dass sich diese Mitarbeiter vertragsgemäß verhalten und im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme unserer vertragsgegenständlichen Leistungen nicht gegen diese AGB, Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Kunden zugerechnet, der Kunde ist in diesen Fällen der Anspruchsgegner von MOJOE Systems.

§ 10 KUNDENDATEN, NUTZUNGSRECHTE

(1) MOJOE Systems betreibt die SYSTEME als Technologiedienstleister im Rahmen der Kundenaufträge bzw. laufenden Lizenz und Serviceverträge. Auf die in den SYSTEMEN vorhandenen Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Verwendung wird MOJOE Systems keinerlei Einfluss nehmen oder diese prüfen und betrachtet derartige Daten und Inhalte somit als fremd.

(2) Um MOJOE Systems die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde MOJOE Systems an urheberrechtlich schutzfähigen Kundendaten auf den Zeitraum der Gültigkeit des Nutzungsvertrages sowie eventueller Aufbewahrungspflichten von MOJOE Systems begrenzt das räumlich unbeschränkte und nicht-ausschließliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und zum öffentlichen Zugänglichmachen einschließlich des Rechts zur Unterlizensierung ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von MOJOE Systems erforderlich ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Daten auf verfügbare Internetplattformen von MOJOE Systems (z.B. zur ONLINE Buchung von Kursen) hochzuladen bzw. zu formulieren und zu erstellen, welche nicht gegen gesetzliche Vorgaben und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen.

§ 11 DATENSCHUTZ

MOJOE Systems hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten, die der Kunde erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde verantwortliche Stelle. Soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, werden die Parteien datenschutzrechtliche Verträge miteinander abschließen. Der Abschluss derartiger Verträge stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Verweigert der Kunde den Abschluss solcher gesetzlich erforderlichen Verträge, ist MOJOE Systems berechtigt, alle betroffenen Leistungen einzustellen sowie gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen und nach Ablauf einer angemessenen Frist, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.

§ 12 RECHTE VON MOJOE Systems BEI PFLICHTVERSTÖSSEN, FREISTELLUNG, SICHERUNG DES SYSTEMBETRIEBS

(1) MOJOE Systems ist, unbeschadet seiner weiteren Rechte, berechtigt, den Kunden-Account des Kunden zu sperren, wenn

a. MOJOE Systems gemäß diesen AGB zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages berechtigt ist,

b. der Kunde sich mit gemäß diesem Nutzungsvertrag (einschließlich etwaig abonnierten Leistungspaketen) fälligen Zahlungen trotz vorheriger Abmahnung um mehr als 30 (dreißig) Tage in Verzug befindet,

c. der Kunde gegen eine oder mehrere seiner Pflichten aus § 9 Absatz (1), (2) und (4) oder § 10 Absatz (3) verstößt oder

d. auf den Kunden-Account durch unberechtigte Dritte zugegriffen wird, ohne dass MOJOE Systems dies zu vertreten hat.

Die Sperrung erfolgt bis der Grund zur Sperrung nicht mehr vorliegt oder dieser Nutzungsvertrag endet. Der Kunde kann aus der Account-Sperrung gemäß diesem Absatz keine Rechte gegen MOJOE Systems ableiten.

(2) Der Kunde hat MOJOE Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem schuldhaften Verstoß seiner Pflichten aus den §§ 9 und 10 dieser AGB oder seiner datenschutzrechtlicher Pflichten oder auf einer sonstigen vertragswidrigen oder rechtswidrigen Verwendung der von MOJOE Systems angebotenen Dienste durch den Kunden oder dessen Mitarbeiten beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung von MOJOE Systems (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) mit ein. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein den Freistellungsanspruch begründender Verstoß droht, ist er verpflichtet, MOJOE Systems unverzüglich zu unterrichten.

(3) Der Kunde ist zudem verpflichtet, MOJOE Systems für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche, auch im Hinblick auf eine Freistellung und Verteidigung erforderlich sind.

(4) Über die vorgenannten Ansprüche und Rechte hinausgehende Ansprüche von MOJOE Systems gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.

§ 13 SUBUNTERNEHMER, ABTRETUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

(1) MOJOE Systems ist berechtigt, seine Leistungsverpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte zu übertragen. Gegenüber dem Kunden bleibt MOJOE Systems dabei für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von MOJOE Systems zulässig.

§ 14 AUFRECHNUNG

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch MOJOE Systems anerkannt wurden. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von MOJOE Systems bleibt der Kunde jedoch auch ohne vorstehende Einschränkung berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht.

§ 15 ALLGEMEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

MOJOE Systems haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(1) Eine Haftung von MOJOE Systems besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MOJOE Systems nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). MOJOE Systems haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

(2) Die Beschränkung der Haftung von MOJOE Systems gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) MOJOE Systems haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen unmöglich machen oder auch nur die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder zeitweilig behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängig sind, wie Terroranschläge, Embargo, Beschlagnahme, Naturkatastrophen, Streiks, Behördenentscheidungen oder sonstige, von den Vertragsparteien unverschuldete, schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.

(4) MOJOE Systems haftet darüber hinaus nicht für Störungen und Qualitätsverlust der Datenübertragung im Internet, welche MOJOE Systems nicht zu vertreten hat und die die Nutzung von Funktionen der Internetplattform oder darüber abrufbarer Dienste erschweren oder verhindern.

(5) Soweit die Haftung von MOJOE Systems ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MOJOE Systems.

§ 16 ÄNDERUNG DIESER AGB

MOJOE Systems behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Begründung und unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die geänderten AGB werden dem Kunden unter Kenntlichmachung der jeweiligen Änderungen an seine bei der Registrierung angegebene Mailadresse zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der genannten Mail, gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. MOJOE Systems wird den Kunden in der Mail, welche die Änderungen enthält, jeweils gesondert auf die Bedeutung der gesetzten Frist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der Frist, ist MOJOE Systems berechtigt, diesen Vertrag ordentlich gemäß den Vorgaben des § 4 oder des § 5 dieser AGB zu kündigen.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Vertragssprache ist Deutsch, alle Erklärungen und die Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache. Die Parteien stellen sicher, dass ihre Ansprechpartner jeweils die deutsche Sprache beherrschen.

(2) Auf den Nutzungsvertrag und alle zwischen MOJOE Systems und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3) Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Sitz von MOJOE Systems (derzeit 9400 Wolfsberg).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder von zwischen den Parteien getroffenen Verträgen oder Abreden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Gültigkeit der Regelwerke im Übrigen unberührt. Die Parteien werden stattdessen auf die Vereinbarung einer Ersatzregelung, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt, hinwirken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich Regelungen als lückenhaft erweisen.

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